Wer bereits eine Photovoltaikanlage am Dach hat, kann jetzt von einer neuen Förderung des Landes Oberösterreich profitieren. Gefördert wird die Nachrüstung eines Stromspeichers, damit mehr selbst erzeugter Solarstrom auch wirklich im eigenen Haushalt genutzt werden kann.
Warum ein Stromspeicher sinnvoll ist
…wie er Funktioniert und viele weitere Infos findest du hier unter „Batteriespeicher“.
Wer kann die Förderung beantragen?
Die Förderung richtet sich an:
- Privatpersonen
- Gemeinden
- Vereine
Voraussetzung ist, dass sich die Photovoltaikanlage in Oberösterreich befindet und bereits vor dem 1. Januar 2026 ans Stromnetz angeschlossen wurde.
Nicht gefördert werden Unternehmen oder Betriebe mit wirtschaftlicher Tätigkeit.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Installation eines neuen Stromspeichers für eine bestehende Photovoltaikanlage.
Dazu zählen zum Beispiel:
- Batteriespeicher (Lithium- oder Natriumionen-Technologie)
- Montage
- Elektroinstallationsarbeiten
- Steuer- und Regeltechnik
- Lastmanagementsysteme
- Inbetriebnahme und Funktionsprüfung
Nicht gefördert werden unter anderem:
- die Photovoltaikanlage selbst
- gebrauchte Speicher
- Eigenbau-Lösungen
- Erweiterungen bestehender Speicher
- Plug-and-Play-Speicher über Steckdose
Wie hoch ist die Förderung?
Das Land Oberösterreich unterstützt die Nachrüstung mit:
- 150 € pro kWh Speicherkapazität
- maximal 40 % der Investitionskosten
Gefördert werden Speicher bis maximal 15 kWh Kapazität.
Das bedeutet:
- Bei einem Speicher mit 10 kWh sind bis zu 1.500 € Förderung möglich.
- Bei 15 kWh maximal 2.250 € Förderung.
Auch größere Speicher können installiert werden – gefördert werden jedoch nur die ersten 15 kWh.
Wichtige Voraussetzungen
Damit die Förderung gewährt wird, müssen einige Bedingungen erfüllt sein:
- Die bestehende PV-Anlage muss vor 01.01.2026 in Betrieb genommen worden sein.
- Der Speicher muss von einem befugten Fachbetrieb installiert werden.
- Die Anlage muss mindestens 5 Jahre betrieben werden.
- Ein Elektro-Befund nach OVE E 8101 ist erforderlich.
- Der Hersteller muss eine Zeitwertersatzgarantie von mindestens 7 Jahren bieten.
Außerdem muss der Stromspeicher so betrieben werden, dass er das Stromnetz unterstützt – etwa durch flexibles Laden und Entladen.
Wie funktioniert die Antragstellung?
Die Förderung wird erst nach der Umsetzung beantragt.
Der Ablauf:
- Stromspeicher installieren lassen
- Rechnung und Unterlagen sammeln
- Förderantrag beim Land Oberösterreich einreichen
- Prüfung durch die Förderstelle
- Auszahlung der Förderung auf das Konto
Der Antrag wird per E-Mail an das Land Oberösterreich übermittelt.
Wie lange gilt die Förderung?
Das Förderprogramm läuft:
- ab 1. März 2026
- bis spätestens 31. Dezember 2026
Es kann jedoch früher enden, wenn die Fördermittel ausgeschöpft sind.
Tipp:
Wer bereits eine Photovoltaikanlage hat, sollte sich frühzeitig bei uns informieren. Stromspeicher erhöhen den Eigenverbrauch deutlich und machen Haushalte unabhängiger von steigenden Strompreisen.
Bei der Förderabwicklung helfen wir gerne!
Hinweis:
Alle Angaben wurden nach bestem Wissen recherchiert und verständlich zusammengefasst. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Maßgeblich sind die offiziellen Förderbedingungen des Landes Oberösterreich. | Quelle: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/554598.htm